Plattform justitia.swiss als massgeblicher Kommunikationskanal
Das Steuerrekursgericht hat in Anwendung von § 4 e Abs. 1 VRG die Plattform justitia.swiss (www.justitia.swiss/de) als einzigen massgeblichen Kanal für die Vornahme elektronischer Verfahrenshandlungen bestimmt und wird ab 1. Januar 2027 nur über diesen Kanal elektronisch kommunizieren. Parteien bzw. berufsmässig handelnde Vertretungen, welche die Vornahme elektronischer Verfahrenshandlungen wünschen bzw. hierzu verpflichtet sind, müssen auf der Plattform justitia.swiss einen Registrierungsprozess durchlaufen und ein Nutzerprofil einrichten. Voraussetzung für das Durchlaufen des Registrierungsprozesses ist die vorgängige Registrierung beim Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden AGOV (www.agov.admin.ch/de).
Die Plattform justitia.swiss unterscheidet dabei zwischen zwei Umgebungen. Einerseits besteht eine Testplattform TRAIN ("Login Test" auf Startseite der Webpage justitia.swiss), auf welcher die Nutzer ihre Testprofile aufbauen und organisieren sowie die Funktionalitäten der Plattform unter Verwendung beliebiger Dateien kennenlernen können. Auf dieser Umgebung können die Nutzer dem Steuerrekursgericht (Profil justitia.swiss TRAIN: ZHStrRekGE, bei Sucheingabe automatisch angezeigt) nach der Registrierung ab sofort Testeingaben und Testdateien zukommen lassen.
Nach der Testphase auf der Testplattform TRAIN müssen sich die Nutzer auf der Produktivumgebung PROD ("Login Pilot" auf Startseite der Webpage justitia.swiss) nochmals registrieren und aufgrund der Testerkenntnisse ihr produktives Nutzerprofil einrichten, welches ab 1. Januar 2027 für den rechtsgültigen elektronischen Rechtsverkehr mit dem Steuerrekursgericht zu verwenden ist. Alternativ kann die Testphase auch ausgelassen und direkt ein produktives Nutzerprofil registriert werden. Das Steuerrekursgericht wird seinen produktiven Profilnamen im Dezember 2026 publizieren. Auf der Produktivplattform vor 1. Januar 2027 eingehende Eingaben werden nicht entgegengenommen.
Berufsmässig handelnde Vertretungen können die beiden Registrierungsprozesse AGOV und justitia.swiss unter Zuhilfenahme der nachstehenden - ursprünglich für die Anwaltsschaft des Kantons Zurüch verfasste - Schritt für Schritt Anleitung von justitia.swiss durchlaufen.
Unter www.justitia.swiss/de/support/downloads-hilfsmittel finden Sie aktuelle Versionen der weiterführenden Informationen, Downloads und Hilfsmittel, um den Registrierungsprozess für die Test- bzw. Produktivumgebung erfolgreich zu durchlaufen und die Funktionalitäten der Plattform kennenzulernen. Unter www.justitia.swiss/de/support/kontakt können Sie mit dem Support-Team der Plattform Kontakt aufnehmen.