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Über uns

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Das Steuerrekursgericht ist ein Spezialverwaltungsgericht in Steuersachen. Es ersetzt die bisherigen Steuerrekurskommissionen, welche diese Funktion bis Ende 2010 ausgeübt haben.

Das Steuerrekursgericht ist die erste gerichtliche Instanz, an die Rechtsuchende gelangen können, wenn sie eine Verfügung (in den meisten Fällen einen Einspracheentscheid) des kantonalen Steueramts, der kommunalen Grundsteuerbehörden oder der Wehrpflichtersatzverwaltung anfechten wollen.

Das Steuerrekursgericht behandelt im Wesentlichen Rechtsmittel betreffend:

  • die direkte Bundessteuer sowie die Staats- und Gemeindesteuern;
  • die Grundstückgewinnsteuer;
  • die Erbschafts- und Schenkungssteuer;
  • die Verrechnungssteuer sowie
  • den Wehrpflichtersatz (ohne Erlass).

Nicht in die Zuständigkeit des Steuerrekurskursgerichts fallen Streitigkeiten über die Nach- und Strafsteuer, den Steuererlass und -bezug, die Steuersicherstellung, den Ausstand von Mitarbeitenden der Steuerämter, Spezialsteuern (Motorfahrzeugsteuern, Hundesteuer etc.), die sog. Kausalabgaben (Strassenbeiträge, Kanalisationsgebühren etc.) sowie der Erlass der Wehrpflichtersatzabgabe.

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