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Verfahren

Gang des Verfahrens

Ein Beschwerde- bzw. Rekursverfahren vor dem Steuerrekursgericht läuft stets in den folgenden drei Schritten ab:

Zulassungs- und Vernehmlassungsverfahren

Prüfung, ob das Rechtsmittel inhaltlich behandelt werden darf und muss:

  • Frist, Form, Inhalt
  • Zuständigkeit etc.

und

Sammlung der Parteistandpunkte:

  • Beschwerde/Rekurs
  • Beschwerde-/Rekursantwort

eventuell

  • Replik
  • Duplik

Untersuchungs- und Beweisverfahren

Überprüfung / Aufhellung des Sachverhalts durch ergänzende Untersuchung:

  • Einholen von schriftlichen Auskünften (der privaten Partei, von Dritten, Amtshilfe)
  • Einverlangen von Urkunden
  • Sachverständigengutachten
  • Befragungen etc.

und/oder

  • Abnahme von frist- und formgerecht eingereichten oder angebotenen Beweisen

Einholung der Stellungnahmen zum Untersuchungs - und Beweisergebnis

Entscheidverfahren

Nichtöffentliche Urteilsfindung

  • durch die Kammer einer Abteilung des Steuerrekursgerichtes besetzt mit drei RichterInnen

oder bei geringem Streitwert (< FR. 20'000.-)

  • durch die/den EinzelrichterIn einer Abteilung

Schriftliche Eröffnung an die Parteien

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