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Verfahren

Akteneinsicht

In einem vor Steuerrekursgericht hängigen Verfahren bzw. während der nach einem Entscheid des Steuerrekursgerichts laufenden Rechtsmittelfrist für den Weiterzug an eine Oberinstanz können Rechtsuchende auf telefonische Voranmeldung hin in den Räumlichkeiten des Steuerrekursgerichts Einsicht in die Beschwerde- bzw. Rekursakten nehmen. Für die Überprüfung der Identität der/des Rechtsuchenden ist ein offizieller Ausweis mit Foto (Führerausweis/Identitätskarte/Reisepass) mitzuführen. Es können Fotokopien auf den Kopierapparten des Steuerrekursgerichts erstellt werden. Für Kopien aus Entscheiden und aus Akten wird eine Gebühr von Fr. 1.- pro Seite erhoben.

Die Akteneinsicht durch am Verfahren nicht beteiligte Dritte ist in der Akteneinsichtsverordnung der obersten Gerichte vom 16. März 2001 geregelt.

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