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Entscheide

Bestellung anonymisierter Entscheidkopien

Nicht publizierte Entscheide des Steuerrekursgerichts bzw. der Vorgängerinstanz Steuerrekurskommissionen können in anonymisierter Form schriftlich bei der Kanzlei der Steuerrekursgerichts des Kantons Zürich, Steinstrasse 21, 8090 Zürich, per Fax (043 257 51 26) oder mittels Online-Formular bestellt werden.

Der Entscheid wird Ihnen unter Beilage eines Einzahlungsscheins per E-Mail zugestellt. Für den Arbeitsaufwand werden Fr. 100.- pro Stunde in Rechnung gestellt ("Anhang: Gebührentarif für den Informationszugang [§ 35]").

Die Gesuchstellenden werden über die zu erwartende Höhe der Gebühr informiert, wenn die voraussichtlichen Kosten Fr. 100.- übersteigen (vgl. § 36 Abs. 1 IDV). Das Gesuch gilt als zurückgezogen, wenn es nicht innert 10 Tagen bestätigt wird (§ 36 Abs. 2 Satz 1 IDV).

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