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Über uns

Wahl und Aufsicht

Für die ab 1. Juli 2011 laufenden Amtsperioden von jeweils sechs Jahren ist der Kantonsrat des Kantons Zürich für die Wahl zuständig. Dieser legt nach Anhörung des Verwaltungsgerichts die Zahl der Mitglieder und deren Beschäftigungsgrad sowie die Zahl der Ersatzmitglieder fest.

Der Kantonsrat wählt die Mitglieder und Ersatzmitglieder, wobei dem Steuerrekursgericht für einen Drittel der Ersatzrichtenden ein Vorschlagsrecht zusteht. Das Gerichtspräsidium und Gerichtsvizepräsidium wird durch das Steuerrekursgericht selbst gewählt.

Der Kantonsrat hat die Wahlen für die Amtsperiode 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2029 am 26. Juni 2023 durchgeführt.

Das Steuerrekursgericht ist mit Blick auf seine Rechtsprechungsaufgaben unabhängig und unterliegt ausserhalb des ordentlichen Rechtsmittelverfahrens an eine obere Gerichtsinstanz keinerlei Weisungen. Hinsichtlich seines Geschäftsgangs (Finanzen, Personalpolitik etc.) untersteht es ab 1. Januar 2011 dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich.

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