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Über uns

Informationsbestände

§ 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz vom 12. Februar 2007 (IDG) verpflichtet die Amtsstellen, ein Verzeichnis ihrer Informationsbestände zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen.



Das Steuerrekursgericht verfügt über folgende Informationsbestände:

  • Rekurs- bzw. Beschwerdeentscheide der Vorgängerinstanz Steuerrekurskommissionen in elektronischer Form von 1999 bis 2010 (erstellt im Geschäftskontrollprogramm JURIS)
  • Rekurs- bzw. Beschwerdeentscheide des Steuerrekursgerichts in elektronischer Form ab 2011 (erstellt im Geschäftskontrollprogramm JURIS)
  • Rekurs- bzw. Beschwerdeentscheide der Vorgängerinstanz Steuerrekurskommissionen in Spruchbüchern ab 1957
  • Rekurs- bzw. Beschwerdeentscheide des Steuerrekursgerichts in Spruchbüchern ab 2011
  • Rekursentscheide der Finanzdirektion betreffend Grundsteuern (Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer) in Spruchbüchern von 1952 bis 1998
  • Daten aus dem kantonalen Personal- und Lohnadministrationssystem PULS betreffend die eigenen Mitarbeitenden
  • Leistungserfassungssystem LERF betreffend die eigenen Mitarbeitenden.

Alle genannten Bestände enthalten Personendaten.

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